Pflegeantrag stellen

Pflegeantrag stellen

Wie Sie die Pflege für sich oder Ihren Angehörigen beantragen und was vor der Aufnahme noch wichtig ist, erfahren Sie hier.

Pflege beantragen

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die Höhe der Unterstützung hängt dabei von der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers ab. Den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei der zuständigen Krankenkasse. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MD) stellt die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers fest und stuft diese in einen von fünf Pflegegraden ein.

Welche Pflegegrade es gibt

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers in einen der folgenden fünf Pflegegrade bestimmt die Höhe der Unterstützung durch die Pflegekasse:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Welche Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend sind

Welche Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidend sind

 

Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden bestimmte Kriterien angelegt.

Diese Kriterien orientieren sich daran, wie selbstständig der Antragsteller seinen Alltag in sechs Lebensbereichen bewältigen kann und bei welchen Verrichtungen und in welchem Ausmaß er Hilfe benötigt.

Diese sechs Lebensbereiche umfassen:

  • Mobilität: z. B. Treppensteigen, sich umsetzen, die Position im Bett wechseln
  • Kognition und Kommunikation: z.B. Orientierung oder Erkennen von Personen 
  • Verhalten und psychische Probleme: z.B. Selbstgefährdung, Depression, nächtliche Unruhe
  • Selbstversorgung: z. B. Körperpflege, Essen und Trinken
  • Krankheitsbedingte Anforderungen: z.B. Medikamente selbstständig einnehmen 
  • Alltagsleben und soziale Kontakte: z.B. Planung des Tagesablaufs, Pflegen von Kontakten

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

  1. Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse ein Antragsformular für einen Pflegegrad an. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen (z.B. Arztbriefe, Befunde), zurück an die Krankenkasse. 
  2. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) mit einem Pflegegutachten: Ärzte oder Pflegekräfte des MD besuchen Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen dann zu Hause und beurteilen die Selbstständigkeit des Betroffenen.
  3. Der MD erstellt das Pflegegutachten und übergibt es der Pflegekasse, die über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad entscheidet. Das Ergebnis erhalten Sie per Brief von der Pflegekasse. Falls der MD den Pflegebedarf als zu gering für einen Pflegegrad bewertet, gilt der Betroffene als nicht pflegebedürftig und hat keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  4. Widerspruch einlegen: Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie in Ihrem Widerspruch begründen, warum der Pflegegrad zu niedrig ist. 

Mehr über die Pflegegrade lesen Sie auf mediclin.de.

Zulassung als Pflegeeinrichtung

Die MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus ist eine von der Pflegeversicherung zugelassene Pflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung erteilt nur den Pflegeeinrichtungen eine Zulassung, die genügend ausgebildete Pflegefachkräfte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger für eine fachgerechte Pflege beschäftigt. In der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus werden Sie von unserem engagierten und zugewandten Fachpersonal bestens versorgt. 

Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Pflegearten in unserem Haus

Wir bieten vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an. 

Vollstationäre Pflege

Wenn Sie sich für eine vollstationäre Pflege entscheiden, ziehen Sie oder Ihr Angehöriger dauerhaft bei uns ein. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, können Sie sich vor Ort persönlich einen ersten Eindruck von unserem Haus verschaffen.

Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.

Kurzzeitpflege 

Wenn Sie nur für eine kurze Zeit Unterstützung und Pflege benötigen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Sie kehren dann in Ihr Zuhause zurück, sobald Sie keine Hilfe mehr benötigen. Die Kurzzeitpflege können Sie auch zum Probewohnen nutzen, um unser Haus besser kennenzulernen, bevor Sie in vollstationäre Pflege zu uns zu kommen. Die Kosten für die Kurzzeitpflege übernehmen die Pflegeversicherungen für acht Wochen im Jahr.

Verhinderungspflege 

Mit Verhinderungspflege bezeichnet man die Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert, beispielsweise krank oder in Urlaub ist. Eine Verhinderungspflege können Sie für 42 Tage in Anspruch nehmen. Wenn dieser zeitliche Rahmen nicht ausgeschöpft wird, kann mit den restlichen Tagen die Dauer einer Kurzzeitpflege verlängert werden. Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten hier bestehen.

Welche Kosten auf Sie zukommen

Die Kosten für einen Heimaufenthalt richten sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Die Bewohner müssen einen Eigenanteil finanzieren. Bei Bedarf kann das Sozialamt ein Teil der Kosten übernehmen.

Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse

Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse ist vom Pflegegrad und von der Pflegeart (z.B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege) abhängig. Bei einer vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung beteiligt sich die Pflegekasse derzeit (Stand 01.01.2020) mit folgenden Zahlungen:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro 
  • Pflegegrad 2: 770 Euro 
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro 
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro 
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Ihr Eigenanteil

Die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse reicht nicht zur Deckung der realen Kosten des Aufenthalts bei uns aus. Daher müssen unsere Bewohner einen Eigenanteil leisten, der in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus vom Pflegegrad abhängt. Eine aktuelle und detaillierte Aufstellung der Heimentgelte können Sie hier herunterladen. Falls der Eigenanteil Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, können Sie Pflegewohngeld oder Sozialhilfe beantragen.

Enthaltene Leistungen

Neben der fachgerechten Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, den Hauswirtschaftsleistungen und der Verpflegung sind im Heimentgelt noch zahlreiche weitere Leistungen enthalten, wie beispielsweise:

  • Planung und Organisation
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • Rat und Hilfe bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
  • großes Angebot an gemeinsamen Aktivität
  • Training für Körper und Geist

Mehr über unsere Leistungen im Einzelnen sowie unser Pflegeleitbild können Sie hier nachlesen.

Wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden

Zur Anmeldung bei uns nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir senden Ihnen dann ein Anmeldeformular zu. Das ausgefüllte Formular benötigen wir zusammen mit einem ärztlichen Attest für die Anmeldung in unserem Haus.

Wenn derzeit kein Platz bei uns frei ist, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf und melden uns, sobald ein Zimmer für Sie oder Ihren Angehörigen verfügbar ist. Bevor Sie bei uns einziehen, schließen wir mit Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter einen Heimvertrag ab, indem alle wichtigen Punkte zu Ihrem Aufenthalt in der MEDICLIN Seniorenresidenz Hermann-Schall-Haus geregelt sind.

Den Heimvertrag für die vollstationäre Pflege und einen Vertrag für Kurzzeitpflege können Sie hier herunterladen.

Dringender Pflegebedarf ohne Pflegegrad – Was tun?

Wir nehmen Sie oder Ihren Angehörigen auch dann auf, wenn noch kein Pflegegrad bestimmt ist, aber ein dringender Pflegebedarf besteht. Sie müssen dann jedoch die Gesamtkosten (Eigenanteil und Kassenanteil) für den Heimaufenthalt zunächst selbst übernehmen. Sobald der Pflegegrad genehmigt ist, erstattet Ihnen die Pflegekasse die Auslagen. Falls Sie die Gesamtkosten nicht aufbringen können, können Sie beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Das Sozialamt geht dann in Vorleistung und rechnet bei der Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige, die in Urlaub fahren möchten oder selbst erkrankt sind, haben die Möglichkeit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu beantragen. Wir beraten Sie gerne individuell!

Ihre Ansprechpartnerin

Eike Fundinger

Eike Fundinger

Heimleitung

Hidajeta Jusic

Hidajeta Jusic

Pflegedienstleitung

Marijana Federolf

Marijana Federolf

Verwaltung